Arbeitsrecht - Anwaltskanzlei Fey

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Arbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Thomas Fey sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen und Prozessen. Das individuelle Arbeitsrecht unterscheidet sich vom kollektiven Arbeitsrecht dadurch, dass in ihm Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bearbeitet werden, während im kollektiven Arbeitsrecht Differenzen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsrechts geregelt werden. Im individuellen Arbeitsrecht überprüft der Jurist zum Beispiel die Rechtmäßigkeit von Kündigung, Ermahnung und Abmahnung sowie Inhalte und Einhaltung von Arbeitsverträgen und Regelungen zum Schutz besonderer Personengruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende). Ferner finden die Mandanten in Herrn Fey einen geeigneten Ansprechpartner, wenn Unklarheiten in Bezug auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Zeugnis, Tarifvertragsrecht, Versetzung, Änderungskündigung und Aufhebungsvertrag bestehen.

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