Familienrecht
Im Familienrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Thomas Fey bei Trennung und Scheidung sowie in den damit einhergehenden Rechtsfragen, zum Beispiel zu Vermögensauseinandersetzungen, Sorgerecht, Unterhaltszahlung, Umgang, Zuweisung der Ehewohnung, Zugewinn und Hausrataufteilung. Darüber hinaus bietet der Jurist seinen Klienten bei einer Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung fundierte Beratung und Vertretung.
Erbrecht
Das Erbrecht stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Thomas Fey dar. Dieses regelt die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen und somit die Frage, wer an die Stelle des Verstorbenen tritt und was für Rechte und Pflichten er damit übernimmt. In diesem Zusammenhang befasst sich Herr Fey mit der Gestaltung, Prüfung und Vollstreckung von Testament und Erbvertrag. Kommt es im Rahmen eines Erbfalles zu Auseinandersetzungen, so werden ebenfalls im Erbrecht Vermächtnisinhalt, Pflichtteilanspruch und Pflichtteilergänzungsanspruch geklärt. Mandanten, die Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung haben, können sich ebenfalls an den Juristen wenden.