Verkehrsrecht, Ansprüche sichern/abwehren
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht setzt sich aus dem Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht zusammen. Im Zivilrecht bearbeitet Thomas Fey im Auftrag seiner Mandanten die Geltendmachung und Durchsetzung eines Anspruchs auf Schadenersatz bei einem Verkehrsunfall, ebenso Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Verdienstausfall bei erlittenem Personenschaden.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die einen Bußgeldbescheid zur Folge haben, werden im Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Rechtsanwalt Fey übernimmt die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten — wie zum Beispiel überhöhte Geschwindigkeit, Rotlichtverstoß oder mangelnder Abstand —, überprüft Bußgeldbescheide und erhebt gegebenenfalls Einspruch gegen solche.
Delikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen — hierzu zählen zum Beispiel Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer und fahrlässige Körperverletzung —, fallen unter das Verkehrsstrafrecht. Die Mandanten können sich bei einem Führerscheinentzug vertrauensvoll an den Juristen wenden. Sollte die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig gemacht werden, bietet Herr Fey ein Vorbereitungsgespräch hierauf an.